Neue Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Universal Music GmbH

09.08.2011 634 Mal gelesen
Von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch in Hamburg werden wieder Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Internetanschlussinhaber verschickt. Aktuell geht es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung von Filesharingbörsen in Bezug auf die Dateisammlung „German Top 100 Single Charts“.

Im Rahmen dieses Gesamtpakets geht es unter anderem um folgende Werke:

Lady Gaga - Born this way
Lady Gaga - Judas
Rihanna - S&M
Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf
Milow - You and me (In my pocket)
The Black Eyed Peas - Just can't get enough
The Black Eyed Peas - The Time (Dirty Bit)
Sarah Engels - Call my name
Ell/Nikki - Running Scared
Juli - Süchtig

Der Adressat der Abmahnung der Kanzlei Rasch wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Seite 6) sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Insgesamt wird ein pauschaler Vergleichsbetrag i.H.v. 1200,- Euro verlangt, der binnen einer Woche, datiert ab Datum der Abmahnung, nicht ab Zugang beim Betroffenen, zu zahlen ist.
Es spielt nach Schilderung der Kanzlei Rasch keine Rolle, wer den Urheberrechtsverstoß von Ihrem Anschluss aus begangen hat. Auch sei es nicht entscheidend, wie vielen Usern Sie das Werk angeboten haben. Es werden im Folgenden weitere Zahlen aufgeführt (10.000,- Eur pro Musiktitel) die aber unmittelbar keine Auswirkung auf Sie haben. Hier handelt es sich nur um die Gegenstandswerte, die von den Richtern gebilligt wurden. Auf Basis dieser Werte werden dann Gebühren und Vergleichsvorschläge berechnet. Diese wiederum betreffen Sie dann aber direkt.

Weiter wird Ihnen häufig erläutert, dass gegen Sie ein Auskunftsanspruch durchgesetzt werden kann, wenn Sie die nicht dem empfohlenen Weg einschlagen. Auch hier gilt für Sie: Ruhe bewahren. Die wichtigen Hinweise finden Sie am Ende des Artikels.

In der Anlage ist zudem häufig der Beschluss des jeweiligen Landgerichts, der es dem Internet Service Provider erlaubte, Ihre Daten an den Rechtsinhaber auszugeben. Dies erfolgt, um zu prüfen, an wen die Abmahnung postalisch verschickt werden kann.

Bereits hier ist hervorzuheben, dass die Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Sie sollten auch nicht den geforderten Betrag ohne vorherige Beratung zahlen. Oft lässt sich nämlich, selbst bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes, ein Vergleich erzielen, sodass im Ergebnis weitaus weniger oder in Einzelfällen sogar nichts bezahlt werden muss. Der mit dem Schreiben ausgeübte Druck auf den Abgemahnten und die Aussicht auf eine schnelle Erledigung soll Sie zu einer schnellen (und manchmal unüberlegten) Reaktion bewegen. Bewahren Sie besser Ruhe und lassen Sie die Unterlagen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.

Falls Sie sich allgemein über das Thema Filesharing erkundigen möchten, dürfen wir Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit unsere umfangreichen FAQ zum Thema Filesharing.

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Wir beraten Sie gerne qualifiziert zum fairen Pauschalpreis. Wichtig ist, dass Sie bei Erhalt der oben geschilderten Abmahnung nicht die Fristen verstreichen lassen. Richten Sie bei Bedarf Ihre erste unverbindliche Anfrage an filesharing@aufrecht.de oder rufen Sie uns unter 0211/16888600 an.