Abmahnung Filesharing – The Dome Vol. 58 – Kanzlei Kornmeier & Partner für „I Got to Go“ von "Gentleman" i.A.d. GSDR GmbH

Abmahnung Filesharing
09.08.2011556 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit den vorgeblich unrechtmäßigen Download / Upload des Musiktitels "I Got to Go" von „Gentleman“ für die GSDR GmbH ab. Der Titel ist auf dem Sampler „The Dome Vol. 58“ gelistet. Es drohen weitere Abmahnungen...

Die Kanzlei Kornmeier & Partner vertritt verschiedene Rechtsinhaber: u.a. die GSDR GmbH. Die GSDR GmbH ist Inhaberin von Nutzungsrechten an einigen erfolgreichen Titeln, die in den German Top 100 Single Charts oder in Ausgaben des Samplers Bravo Hits  oder The Dome enthalten sind/waren. Zu nennen ist hier z.B. "Babra Streisand" von "Duck Sauce" oder Bon, Bon" von "Pitbull" .Nun wird nun der Song "I Gott o Go" von "Gentlemen" abgemahnt. Es wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung - die Vorlage sollte nicht so unterschrieben und abgegeben werden, sondern modifiziert werden - das Angebot unterbreitet, alle vorgeblichen Ansprüche der GSDR GmBH gegen Zahlung eines Pauschalbetrages von 450 € abzugelten.

In der Ausgabe "The Dome Vol. 58" sind eine Reihe von Songs an denen z.B. die Universal Music GmbH oder DigiRights Rechte innehat. Es besteht daher die Gefahr, Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und/oder die Kanzlei Denecke - von Haxthausen & Partner zu erhalten.

 Abmahnungen wegen dem vorgeblichen Download / Upload von  Samplern in Tauschbörsen bergen eine besondere "Gefahr". In vielen Fällen-  wie auch bei Chartcontainer wie die "German Top 50 Charts",  "German Charts Top 100", "The Dome" oder "Bravo Hits"  - besteht das Risiko, daß eine Reihe von Abmahnungen wegen unterschiedlicher auf dem Album enthaltenen Titel ausgesprochen. Teilweise werden für einzelne in den Samplern enthaltene Songs gleich mehrere Abmahnungen - sog. Doppelabmahnungen - ausgesprochen. Für Betroffene besteht daher die Gefahr eine Reihe von Abmahnungen durch verschiedene Kanzleien zu erhalten!

Die angebotene Summe zur "Abgeltung aller Ansprüche" ist zwar gegenüber anderen Abmahnungen z.B. wg. des Downloads von Filmen meist geringer, aber insgesamt können sich die Forderungen aus den unterschiedlichen Abmahnungen leicht auf mehrere tausend Euro erhöhen.

Es gilt daher die Möglichkeiten eines präventiven Handelns zu prüfen!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen "nur" eines Titels aus einem Album / Chartcontainers erhalten haben sollten unbedingt Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen!

Generell empfiehlt sich bei Abmahnungen folgende Vorgehensweise::

Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!

Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.

In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!

In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.

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Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.

Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung. Telefon: 49 (0)251 - 39 51 81 80 - Email: info@rae-gravel-herrmann.de