Die Kanzlei APW fordert hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 €.
Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung sollte überprüft werden, da sie ein Schuldanerkenntnis enthält.
Schnelle und kompetente Hilfe
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
- kostenlose telefonische Ersteinschätzung
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
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