Drohende Abmahnung bei vertragswidriger Nutzung von pixelio-Bildern

Abmahnung Filesharing
01.07.2011757 Mal gelesen
Bei der Nutzung von Bildern aus der kostenlosen Bilderdatenbank unter www.pixelio.de ist Vorsicht angebracht. Werden die Nutzungs- und Lizenzbedingungen nicht beachtet, droht eine teure Abmahnung.

 Die Nutzungsbedingungen von pixelio sehen u.a. vor, dass neben dem Lichtbild der Fotograph und die Quelle www.pixelio.de zu nennen ist. Weiterhin ist die kommerzielle Nutzung bei vielen Lichtbildern aufgrund eingeschränkter Nutzungslizenzen untersagt.

Sollten Sie als Webseitenbetreiber Fotos von pixelio verwenden, ohne die zugehörigen Nutzungsbedingungen zu beachten, droht Ihnen eine teure Abmahnung. Regelmäßig werden Sie dann von dem Rechteinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren aufgefordert.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.