Bootleg Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für Pink Floyd Music Ltd.

Abmahnung Filesharing
24.06.2011942 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Pink Floyd Music Ltd. vor. Gegenstand der Abmahnung sind sogenannte Bootlegs. Hierbei handelt es sich um nicht lizenzierte Live Aufnahmen der Künstler Pink Floyd, die als Bootleg über die Handelsplattform eBay gehandelt wurden.

In diesem Fall mahnen die Rechtsanwälte Sasse und Partner das eBay Angebot eines 3-CD-Tonträgers "Behind the Wall" der Gruppe Pink Floyd  ab.

Bei diesem Tonträger handelt es sich um ein sogenanntes "Bootleg". Dies ist in der Regel ein nicht lizenzierter Live Mitschnitt eines Konzertes.

Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Auskunft

- Herausgabe

- Schadensersatz

- Rechtsanwaltskosten

Ferner wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Diese beinhaltet eine Schuldanerkenntnis.

Als Gegenstandswert wird ein Wert in Höhe von 10.000 € angeben. Dies führt zu Rechtsanwaltskosten iHv 651,80 € netto.

Die Rechtsprechung zur Höhe der Rechtsanwaltskosten ist hier nicht einheitlich. Das AG Donaueschingen, (Urteil vom 23. 11. 1999 - 13 Cs 33 Js 8253/98 AK 112/99) ist  einem vergleichbaren Fall zu einer Strafbarkeit der Handelnden gelangt.

Zivilrechtlich ist auf die Entscheidung des AG Hamburg, (Urteil vom 14.7.2009 - 36a C 149/09) hinzuweisen. Das Amtsgericht ist hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei einer Abmahnung hinsichtlich sog. Bootlegs in der Regel um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei dem der Ersatzanspruch auf [euro ] 100,- gedeckelt ist.

Das Landgericht Hamburg hat hingegen entschieden, dass keine unerhebliche Rechtsverletzung i.S. des § 97 a UrhG vorliegt, wenn durch die Angabe "Bootleg" im Angebotstext  aktiv darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen nicht autorisierten Livemitschnitt handelt (LG Hamburg, Urteil vom 30.4.2010 - 308 S 12/09 Bootlegs).

Diese zweifelhafte Begründung sowie die wenige Rechtsprechung zu dem Thema Bootlegs führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in diesen Fällen.  Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung  nicht ungeprüft zu unterschreiben.

Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden. Lassen Sie sich von fachkundigen Anwälten beraten.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter: 0251 20 86 80 30 zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen (hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten)  oder Sie können uns  Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.