Abmahnung wegen illegaler Downloads von The Dome 58

Abmahnung wegen illegaler Downloads von The Dome 58
21.06.2011616 Mal gelesen
Das richtige Verhalten im Falle einer Abmahnung wg. Filesharings

Haben Sie ein unerfreuliches "Abmahnpäckchen" einer er gängigen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Schulenberg & Schenck oder Rasch Rechtsanwälte bekommen, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie den topaktuellen Sampler The Dome 58 illegal downgeloadet und gleichzeitig öffentlich (weltweit) zugänglich gemacht haben sollen?

Verlieren Sie nicht die Nerven!

Auch wenn eine solche Abmahnung dieser Kanzleien ausgesprochen bedrohlich wirkt und sehr viele User dazu bringt, aus Panik die mitgelieferte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den geforderten Vergleichsbetrag von € 956,00 bis zu € 2.000,00 zu bezahlen, raten wir Ihnen dringend:

Tun Sie das nicht!

In der Regel verlangen die Abmahnkanzleien dreierlei:

  1. Unterschrift unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  2. Rechtsanwaltskosten

  3. pauschalisierter Schadensersatz

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. notieren Sie die meist sehr kurze Frist sorgfältig

  2. unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung

  3. Zahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Wir können Ihnen sehr gut helfen. Oftmals sind die Forderungen der Abmahnkanzleien sogar unberechtigt, weil "Ihre" IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zum Downloads/Uploads falsch ermittelt wurde.

Wir haben in mehr als 1000 Fällen mit einer Erfolgsquote von 95% die Forderungen der Abmahnkanzleien ganz beseitigen können. In den übrigen Fällen konnten wir die Forderungen zumindest deutlich reduzieren.

Was aber am allerwichtigsten für Sie ist, ist die Tatsache, dass wir die äußerst gefährliche Unterlassungserklärung für Sie modifizieren und vor allem völlig entschärfen können. Laden Sie auf keinen Fall eine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter und unterschreiben Sie in keinem Fall die mitgelieferte Unterlassungserklärung!

Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem fachkundigen Anwalt des Urheberrechts helfen, weil Sie ansonsten in den nächsten 30 Jahren von Rechtsfolgen einer solch strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie Sie Ihnen vorliegt, mit mehreren tausend Euro bei nochmaliger Ermittlung Ihrer IP-Adresse "bedroht" werden.

Rufen Sie uns an 089/535135 oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@schaeferundschaefer.de