Aktuell: Weitere Abmahnungen der AB Outlet Limited im Auftrag vom Monica Tucci bei uns eingetroffen

Abmahnung Filesharing
02.05.2011581 Mal gelesen
Bereits in unseren Artikeln vom 18.04.2011 und vom 13.04.2011 hatten wir über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der AB Outlet Limited im Auftrag von Frau Monica Tucci gesprochen. Nunmehr wurden uns zwei weitere Abmahnungen der Firma AB Outlet Limited datiert vom 29.04.2011 und vom 27.04.2011 zur Bearbeitung vorgelegt.

Neben des üblichen Vorwurfs des Handelns als Gewerbetreibender, wird zusätzlich in den Abmahnungen unseren Mandanten vorgeworfen, irreführend gem. § 5 UWG mit sog. Selbstverständlichkeiten geworben zu haben, indem die angebotene Ware aus dem Kosmetikbereich als Originalware angepriesen wurde.

Auffallend ist sicherlich die Anzahl der Abmahnungen, bedenkt man, dass alleine unsere Kanzlei innerhalb von drei Wochen vier Abmahnungen der Frau Tucci zur Bearbeitung vorgelegt wurden. Auch ein Blick ins Internet zeigt, dass vielfach im Namen von Frau Tucci abgemahnt wird.

Ob hier möglicherweise ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wird näher zu prüfen sein.

Ein Rechtsmissbrauch, und damit einhergehend die fehlende Berechtigung einer Abmahnung, liegt beispielsweise dann vor, wenn der Ausspruch der Abmahnung vorwiegend dazu dient, gegen den in Anspruch genommenen (Abgemahnten) einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen und die eigentlichen Interessen des sauberen Wettbewerbs dahinter zurücktreten. Hierzu kann als Indiz u. a. die Anzahl der Abmahnungen herangezogen werden, wenngleich auch die Anzahl der Abmahnungen alleine nicht genügt. Abzustellen ist auf eine Gesamtschau der ganzen Umstände, wobei diesbezüglich entscheidend auch der Umsatz des Abmahners zu berücksichtigen ist.

Ist dieser beispielsweise im Verhältnis zu den ausgesprochenen Abmahnungen als gering anzusehen, stellt sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Frage, warum der Abmahner das mit jeder ausgesprochenen Abmahnung  nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko eingeht.

Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung ernst genommen werden muss. Beachten Sie die gesetzten Fristen und holen Sie fachkundigen rechtlichen Rat ein. Bei Erhalt einer Abmahnung gelten folgende Regeln:

  • Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.
  • Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen, insbesondere am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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