Aktuell: Weitere Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH und der LFP Video Group, LLC

Abmahnung Filesharing
29.04.2011498 Mal gelesen
Auch in dieser Woche sind uns Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller zur Bearbeitung vorgelegt worden. Diese erreichten den Adressaten pünktlich zum Osterfest am Wochenende. Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen zu Lasten der Firmen DBM Videovertrieb GmbH und der LFP Video Group, LLC an den Filmwerken „Unberührt“ und „This Ain`t – Avatar xxx“.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenannte Filme angeboten zu haben. Trifft der Vorwurf zu, so ist darauf hinzuweisen, dass es sich sodann tatsächlich um eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung handelt.

 

Von den Anschlussinhabern werden neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung jeweils pauschale Abgeltungsbetröge in Höhe von 820, 00 € gefordert.

 

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 820,00 €.

 

Ferner birgt die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung die Gefahr, dass Sie sich zu einer überhöhten Vertragsstrafe verpflichten. 

 

Die erforderliche Abänderung der Unterlassungserklärung sollte nicht unterschätzt werden. Wird beispielsweise auch nur die Kostentragungspflicht gestrichen, so wird der Verstoß durch unveränderte Abgabe der Erklärung dennoch anerkannt, so dass Einwendungen gegen den Grund der Forderung nicht mehr vorgebracht werden können.

 

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen "Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

 

Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge regelmäßig die einschlägigen Foren und bin nicht selten erschrocken, welche gefährlichen Tipps dort erteilt werden. So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt. Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

 

Lassen Sie sich dennoch nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

 

Dort wird zunächst geprüft, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und realisiert werden können.

 

Die Abmahnungen müssen auf jeden Fall ernst genommen  und insbesondere die dort genannten Fristen beachtet werden.

 

Die geltend gemachten Forderungen können nicht selten reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall und der Kenntnis des genauen Sachverhaltes.

  

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen, insbesondere am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit