Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Schutt Waetke Rechtsanwälte im Auftrag der City Interactive S.A. wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen. Konkret betroffen ist das Computerspiel
"Operation Blitzsturm".
Der Vorwurf: in einem Filesharing-Netzwerk sei die streitgegenständliche Datei über den Internetanschluss der Betroffenen unerlaubt zum Download angeboten worden sein.
Die Schutt Waetke Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist.
Auf ein entsprechendes Abmahnschreiben der Schutt Waetke Rechtsanwälte sollten Sie umgehend reagieren. Von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderungen raten wir dringend ab. Bei der vorformulierten Unterlassungserklärung handelt es sich nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und insbesondere finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien häufig nur schwer absehbar. Auch erscheinen die geforderten Summen oftmals überzogen. Nach unseren Erfahrungen lassen sich in den meisten Fällen in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads und helfen auch Ihnen gerne weiter.
haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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