Allein in dieser 15. Kalenderwoche sind uns aus Beratungsmandaten hier zwei weitere aktuelle Abmahnungen bekannt geworden.
Gerügt wird jeweils ein Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung bei der Information über die Rücksendekosten (sog. 40,00 EUR Klausel).
Wir hatten u.a schon hier und hier über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Hanse Lager GmbH wegen ähnlicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße berichtet.
Bei Annahme eines Gegenstandswertes von 5.000,00 EUR wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ergänzend die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 411,30 EUR gefordert.
Betroffene sollten sich unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.
Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend abändern.
Gerne beraten wir Sie.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Abmahnungen der Hanse Lager GmbH ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 zu den üblichen Mobilfunktarifen.