Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Firma Getty Images

Abmahnung Filesharing
10.04.20111124 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Waldorf aus München wegen unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt mehrere Bildagenturen wie die Firma Getty Images und versendet in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegaler Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet.

Die Kanzlei Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertritt derzeit folgende Bildagenturen:

  • Stockfood GmbH, Tumblinger Straße 32, 80337 München
  • Getty Images International, 2nd Fl, Block 4, Bracken Business Park, Sandyford, Dublin 18, Irland
  • Mauritius Images GmbH, Mühlenweg 18, 82481 Mittenwald
  • LOOK Die Bildagentur der Fotografen, Müllerstraße 42, 80462 München
  • Corbis GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
  • Masterfile GmbH, Schanzenstraße 20, 40549 Düsseldorf
 

Was fordert Waldorf & Frommer von Ihnen?

Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Waldorf & Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Außerdem wird eine Auskunft darüber verlangt, woher das Bild stammt und wie lange es auf der Website online gewesen ist. Nachdem eine entsprechende Auskunft erteilt ist, macht die Kanzlei Waldorf Frommer in der Regel im zweiten Schritt sowohl Schadensersatzansprüche als auch die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung geltend.

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Getty Images wegen Bildnutzung verschickten Abmahnungen sind in der Regel folgendermaßen aufgebaut:

Zunächst wird klar gemacht, dass vorliegend die Firma Getty Images vertreten wird.

Anschließend benennt die Kanzlei die Website, auf der angeblich ein Bild rechtswidrig genutzt worden sein soll.  In der Regel wird hier auch in schwarz-weiss ein Screenshot der betreffenden Website abgedruckt, auf welchem die angebliche Bildveröffentlichung zu sehen sein soll. Es wird behauptet, dass die Firma Getty Images Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto sei. Als einzigen Anhaltspunkt für diese Behauptung gibt die Kanzlei Waldorf in der Regel die Bildnummer an, unter welcher das Bild auf der Website der Firma Getty Images zu finden sein soll. Weitere Belege für die Rechteinhaberschaft, etwa ein Vertrag über die Einräumung von Verwertungsrechten, sind in den Abmahnungen üblicherweise nicht zu finden.

Die Kanzlei Waldorf erhebt dann den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung, in dem sie vorträgt, das Bild sei urheberrechtlich geschützt und sei auf der Website ohne die Zustimmung des Rechteinhabers verwendet worden.

Nach Ansicht der abmahnenden Kanzlei stehen der Bildagentur nun folgende Ansprüche gegen Sie zu. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatz- und Auskunftsansprüche.

 

Unterlassungsanspruch:

Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung bei, welche man vom Ihnen unterschreiben zurückverlangt.

 

Auskunftsanspruch:

Mit dem Auskunftsanspruch wird insbesondere die Information darüber verlangt, wo das Bild herstammt und wie lange es insgesamt auf der Website öffentlich zugänglich war. Diese Informationen dienen der Kanzlei Waldorf im zweiten Schritt für die Berechnung des später geforderten Schadensersatzes.

 

Ersatzansprüche:

Nachdem die Auskunft über die Dauer der Bildnutzung erteilt ist, werden Sie aufgefordert Schadensersatz für die angeblich rechtswidrige Verwendung des Bildes zu leisten und die Kosten der Abmahnung zu tragen. Dabei wird meist der Betrag zugrunde gelegt, der angeblich üblicherweise von der Bildagentur für die Lizenzierung dieses Bildes berechnet wird. Das alleine sind oftmals bereits mehrere hundert Euro pro Jahr für nur ein Foto. Wenn dann auch noch der Urheber nicht genannt worden ist, wird in der Regel deutlich mehr verlangt.

 

Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie ungeprüft an die Kanzlei zurück. Es drohen nämlich folgende Nachteile:

  • Sie erkennen unter Umständen die Schuld an
  • Sie erkennen unter Umständen die Kosten der Gegenseite an
  • Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen in der Gesetzeslage oder Rechtssprechung berücksichtigt werden
  • Häufig werden in den vorbereiteten Unterlassungserklärungen zu hohe Vertragstrafen angesetzt

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Insbesondere wenn es zumindest denkbar ist, dass das Bild tatsächlich eingestellt wurde, ohne die Rechtslage vorher zu prüfen, ist die vorsorgliche Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam. Wenn nämlich der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zutrifft, sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich unbedingt nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher zur Senkung des Kostenrisikos die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

 

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen nicht genehmigter Verwendung von Bildern spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin). Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Foto- und Bildrechts informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen.