Hilfe bei Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Universal Music GmbH - "In Extremo - Sterneneisen"

Abmahnung Filesharing
04.04.2011820 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH - EUR 1.200 gefordert

Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen. Konkret betroffen ist unter anderem das Musikalbum

"In Extremo - Sterneneisen".

Der Vorwurf: in einem Filesharing-Netzwerk sei die streitgegenständliche Datei über den Internetanschluss der Betroffenen unerlaubt zum Download angeboten worden sein.

Die Rasch Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.200 innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist.

Auf ein entsprechendes Abmahnschreiben der Rasch Rechtsanwälte sollten Sie umgehend reagieren. Von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderungen raten wir dringend ab. Bei der vorformulierten Unterlassungserklärung handelt es sich nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und insbesondere finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien häufig nur schwer absehbar. Auch erscheinen die geforderten Summen oftmals überzogen. Nach unseren Erfahrungen lassen sich in den meisten Fällen in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

  

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

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