Interessant ist, dass der Verein nicht eingetragen nach dem "Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - UKlaG", ist; gleichwohl hat der Kollege Gerstel bei dem LG Bochum die Aktivlegitimation wohl erfolgreich durchgesetzt (LG Bochum, I-12 O 167/10).
Abgemahnt wird ein Garantieverstoß. Gefordert wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 190,00 €. Die Formulierungen des Abmahnschreibens zeigen, dass die bisherige Rechtsprechung des OLG Hamm in Bezug auf Rechtsmißbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG genau studiert wurde.
Geben Sie hier nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab. Es droht die Verwirklichung von Vertragsstrafen.
Gerne beraten wir Sie.
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Rechtsanwalt René Euskirchen
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