Filesharing-Abmahnung der DVDesign GmbH an dem Filmwerk „In my Sleep – Schlaf kann tödlich sein“ durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Abmahnung Filesharing
14.03.2011485 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der DVDesign GmbH zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt worden. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „In my Sleep – Schlaf kann tödlich sein“.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenannten Film angeboten zu haben. Trifft der Vorwurf zu, so ist darauf hinzuweisen, dass es sich sodann tatsächlich um eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung handelt.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höge von 803, 00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 803,00 €.

Ferner birgt die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung die Gefahr, dass Sie sich zu einer überhöhten Vertragsstrafe verpflichten. 

Die erforderliche Abänderung der Unterlassungserklärung sollte nicht unterschätzt sein. Wird beispielsweise auch nur die Kostentragungspflicht gestrichen, so wird der Verstoß durch unveränderte Abgabe der Erklärung dennoch anerkannt, so dass Einwendungen gegen den Grund der Forderung nicht mehr vorgebracht werden können.

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen "Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge regelmäßig die einschlägigen Foren und bin nicht selten erschrocken, welche gefährlichen Tipps dort erteilt werden. So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt. Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

Lassen Sie sich dennoch nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Dort wird zunächst geprüft, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und realisiert werden können.

Die Abmahnungen müssen auf jeden Fall ernst genommen  und insbesondere die dort genannten Fristen beachtet werden.

Die geltend gemachten Forderungen können nicht selten reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall und der Kenntnis des genauen Sachverhaltes.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.de  

 Wir vertreten bundesweit