Abmahnung Nervous Tattoo Inc. betreffend die Label DON ED HARDY und CHRISTIAN AUDIGER, Rechtsanwältin Wienen informiert

Abmahnung Filesharing
14.03.2011 1077 Mal gelesen
Wie der Anwaltskanzlei Wienen heute per Mandantenanfrage bekannt wurde, lässt gerade die Nervous Tattoo Inc. wegen des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Handelns wegen des angeblichen Anbietens von Kleidung, wie sie von der Originalherstellerin von ED HARDY verwendet wird, abmahnen.

Die Abmahnung verschickt die "Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft", als Sachbearbeiter ist in der Abmahnung Rechtsanwalt Christian Zierhut bezeichnet, der zudem in dem Abmahnschreiben als Vorstand der Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft genannt ist.

Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist in der Abmahnung enthalten. Zudem wird Zahlung folgender Beträge gefordert:

1.) einer Ermittlungspauschale in Höhe von 134,50 Euro

2.) für Anwaltskosten eine 1,3 Geschäftsgebühr basierend auf einem Streitwert in Höhe von 200.000,00 Euro sowie eine Post- und Telekommunikationspauschale, insgesamt 2.380,00 Euro.

Außerdem werden u.a. Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Ware verlangt.

Vorgeworfen werden die Täuschung über die betriebliche Herkunft gemäß § 4 Nr. 9 a UWG und Rufausbeutung und Rufbeeeinträchtigung gemäß § 4 Nr. 9b UWG.

Was ist zu tun, wenn Sie abgemahnt wurden?

Sofortige anwaltliche Beratung ist anzuraten. Unterschreiben Sie nicht ohne  anwaltliche Beratung die vorformulierte Erklärung. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht - es könnten sonst gerichtliche Schritte und höhere Kosten folgen. Stattdessen ist die Besprechung des Einzelfalls und Analyse durch spezialisierte anwaltliche Kompetenz sinnvoll.

Unter anderem werden dann folgende Aspekte geprüft:

  • Wie und wo erwarb der Abgemahnte die jeweilige Kleidung?
  • Wurde tatsächlich Wettbewerbsrecht verletzt? Können Ansprüche rechtswirksam durchgesetzt werden?
  • Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, ist im Regelfall eine modifizierte Unterlassungserklärung für den Abgemahnten zu erstellen - im Interesse der Vermeidung eines Rechtsstreits. Vor Mustererklärungen aus dem Internet wird grundsätzlich gewarnt. Die Erstellung einer solchen Unterlassungserklärung sollte Fachleuten überlassen werden, da die Folgewirkungen erheblich sind.
  • Die Höhe der geforderten Zahlungen wird geprüft. Ziel anwaltlicher Vertretung ist auch die Senkung der geforderten Beträge.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Telefonnummer: 

030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, Ihnen wird vorab unverbindlich die Höhe der Kosten genannt.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundweit.

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnung finden Sie auf der www.kanzlei-wienen.de.

Rechtsanwältin & Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
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Tel.: 030 390 398 80
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