Filesharing-Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag von Frau von Brünken und den Herren Gottschewski und Bauhofer an dem Musiktitel „Herzrasen“

Abmahnung Filesharing
10.03.2011571 Mal gelesen
Möglicherweise ist der Anlass, warum Sie diesen Artikel lesen, nicht erfreulich, da Sie eine urheberechtliche Abmahnung erhalten haben. Zunächst ist es bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich der Situation zu stellen, indem man versucht, sich sachlich

mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und insbesondere sich die gesetzten Fristen genau notiert. 

 Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Zeilen dabei behilflich sein:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zu Lasten einer Frau von Brünken sowie der Herren Gottschewski und Bauhofer, bei denen es sich laut Abmahnschreiben um die Musikkomponisten und Textdichter des Musiktitels "Herzrasen" handeln soll.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf seiner Festplatte vorgenanntes Musikwerk zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 450, 00 € gefordert.

Geben Sie die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form ab, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.

Nehmen Sie die Angelegenheit jedoch durchaus ernst. 

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen "Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Zahlen Sie die geltend gemachten Beträge daher nicht ungeprüft. Insbesondere bei der vorliegenden Abmahnung, bei der es um den vermeintlichen Ureberrechtsverstoß an einem Musiktitel geht, greift  nach unserer Ansicht im Hinblick auf Kostenerstattung der Anwaltskosten die Kostendeckelung des § 97 a II UrhG auf 100, 00 € ein.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de.

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