Abmahnung durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Culcha Candela, Move It, German Top 100 Single Charts & Culcha Candela, Move It, BRAVO Hits 71, Rechtsanwältin Wienen informiert

Abmahnung Filesharing
09.03.20113672 Mal gelesen
Jetzt mahnen die Bindhardt Fielder Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Herren Hanno Graf pp wegen des Vorwurfs der Rechtsverletzung per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf German Top 100 Single Charts ab, wie nun durch Mandanten bekannt wurde.

Zuvor hatte die Anwaltskanzlei Wienen bereits wegen Abmahnungen, die den Vorwurf der Rechtsverletzung per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf BRAVO Hits 71  betrafen, Beratungen für Mandanten durchgeführt und hierüber berichtet bzw. auf die Gefahr von "Doppelabmahnungen" hingewiesen. Der Trend von Doppelabmahnungen hat sich schon im letzten Jahr insgesamt verstärkt. Dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab. So haben wegen der Rechtsverletzungen des Titels auf BRAVO Hits 71 zum einen die Urheber selbst durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abmahnen lassen, zum anderen haben die Nümann und Lang Rechtsanwälte für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen lassen.

Zurück zu den hier nun erstmals bekannten Vorwürfe wegen der Rechtsverletzungen per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf German Top 100 Single Charts: Gefordert werden die Zahlung eines Betrags von 350 Euro und die Unterzeichung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die in der Abmahnung enthalten ist.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In der aktuellen genannten Abmahnung enthält die Unterlassungserklärung zudem eine Zahlungsverpflichtung - das aber sind zwei verschiedene Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 350 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Der Abgemahnte gibt bei Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis ab - was wiederum Rechtsfolgen nach sich zieht - und verpflichtet sich zu der Zahlung in der vorgenannten Höhe.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Zudem geht es jeweils im Einzelfall um die Frage, ob der geforderte Betrag in Höhe von 350 Euro auf einen niedrigeren Betrag "heruntergehandelt" werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Wir beraten und verteten bundesweit - fragen Sie uns!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an uns unter

Tel. 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist für uns Kostentransparenz, wir besprechen vor Beginn unserer Tätigkeit die Höhe unserer Vergütung mit Ihnen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de