Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH: "Resident Evil: Afterlife 3D"

Abmahnung Filesharing
07.03.2011682 Mal gelesen
Die Firma Constantin Film Verleih GmbH lässt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer weiterhin vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken abmahnen. Mir wurde eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Resident Evil: Afterlife 3D“ vorgelegt.

Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH: "Resident Evil: Afterlife 3D"

Bereits in der Vergangenheit ließ die Firma Constantin Film Verleih GmbH über die Kanzlei Waldorf Frommer (ehemals Waldorf Rechtsanwälte) Verstöße an Filmwerken abmahnen.

 Der in der Abmahnung erhobene Vorwurf besteht darin, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, vorgenanntes Filmwerk zum Upload angeboten zu haben.  

Vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten.  Doch genau hier besteht der rechtliche Anknüpfungspunkt für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung.   

Trifft dies zu, so stellt diese Handlung einen Verstoß gegen § 19 a UrhG dar, der besagt: 

"Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."

 Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 956, 00 € gefordert. 

Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da hierdurch u.a. die Gefahr von überhöhten Vertragsstrafen generiert wird.  

Bitte bedienen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse auch nicht irgendwelcher Ratschläge aus Internetforen. Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge die entsprechenden Threads häufig und bin erschrocken, welche vermeintlichen Tipps gegeben werden und welche Kostenrisiken damit zusammenhängen. 

Auch wenn oft behauptet wird, dass die einschlägigen Kanzleien die geltend gemachten Zahlungsansprüche beispielsweise  bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht weiter verfolgen, so ist dies nicht richtig. Mir ist bisher kein Fall bekannt geworden. Vergessen wird keiner.

 Ferner ist in diesem Jahr zu beobachten, dass viele Kanzleien in der Branche anscheinend die Anzahl der eingestellten Rechtsanwälte nicht unerheblich erhöht haben, so dass mit einer noch konsequenteren Verfolgung der Ansprüche zu rechnen sein könnte. Sie sollten die Angelegenheit daher grundsätzlich ernst nehmen, jedoch mit Bedacht handeln. 

Suchen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt, der mit dieser Materie zu tun hat.

Auch wenn viele Fälle gleich erscheinen, so kommt es häufig auf wichtige Details an, die Ihnen bei der Verteidigung helfen können. Sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt auch unbedingt auf die Frage möglicher Folgeabmahnungen an. 

Selbst wenn der Verstoß zutreffen sollte, so können entsprechende Forderungen nicht selten erheblich im Wege des Vergleiches reduziert werden, wobei von einer eigenen Verhandlung mit dem Gegenanwalt abgeraten werden sollte.

 Es gelten folgende Grundregeln bei Erhalt einer Abmahnung:

 

Bleiben Sie trotz des ersten Schockes ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen!Fristen notieren und einhalten!

 

Suchen Sie bei der ersten Abmahnung direkt anwaltliche Hilfe auf. Denn nur so können möglicherweise Folgeabmahnungen vermieden werden

 

Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung


Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte.

Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig 

 Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

 Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen. 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie zurück.  

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 Ich vertrete Sie bundesweit