Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Israel Kamakawiwo ole – Over the Rainbow (German Top 100 Single Charts)“

Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an dem Musikwerk „Israel Kamakawiwo ole – Over the Rainbow (German Top 100 Single Charts)“
05.03.20111309 Mal gelesen
Mir wurde eine Abmahnung der Firma DigiRights Administration vorgelegt, die durch die Kanzlei Denecke, von Haxthausen Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Israel Kamakawiwo ole – Over the Rainbow“ abmahnen lässt.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Karlsruher Kanzlei in Höhe von 390,00 € gefordert.

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 In § 97 a II UrhG heißt es:

"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfachgelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Single Chart Container mit dem Titel  " German Top 100 Single Charts" vom 27.12.2010. Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen. Auch das von uns betreute Mandat in dieser Angelegenheit hat bereits mehrere Abmahnungen wegen dieses Chartcontainers erhalten. 

Es besteht also die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen  schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.kanzlei-heidicker.de

Wir vertreten bundesweit

Bild Quelle: fotolia/Pix Box