Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Oetinger Media GmbH - "Cornelia Funke - Reckless: Steinernes Fleisch" Hörbuch

Abmahnung Filesharing
31.01.2011714 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Oetinger Media GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Hörbuchs "Cornelia Funke - Reckless: Steinernes Fleisch"

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen im Auftrag der Oetinger Media GmbH urheberrechtliche Abmahnungen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Hörbücher in Tauschbörsen. Konkret betroffen ist derzeit das Werk

"Cornelia Funke - Reckless: Steinernes Fleisch".

Ohne die Zustimmung der Oetinger Media GmbH soll das Werk über den Internetanschluss der Betroffenen in einem peer-to-peer Netzwerk anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt worden sein. Diese Form der Verwertung geht im Regelfall aus technischen Gründen mit dem Herunterladen des Werkes einher.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, daneben wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird im Interesse einer außergerichtlichen Einigung ein pauschaler Vergleichsbetrag verlangt. Eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt den Schreiben bei.

Zunächst stellt sich die Frage nach der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers. Neben dem Täter selbst kann dieser grundsätzlich als sog. "Störer" in Anspruch genommen werden. Dafür müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen, dies ist eine Frage des Einzelfalls und muss sorgfältig geprüft werden. Zu beachten ist auch, dass die Störerhaftung nur auf Unterlassung und Aufwendungs-, nicht aber Schadensersatz gerichtet ist.

Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht zu gefährden sollten die bezeichneten Ansprüche nicht vorschnell erfüllt werden. Insbesondere raten wir von der Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung ab. In der verwendeten Fassung handelt es sich nach unserer Rechtsauffassung faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Damit verbunden ist die Anerkennung der Rechtsverletzung und des geltend gemachten Ersatzanspruchs. Nach unserer Erfahrung lässt sich aber oftmals eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Bei der Erstellung sollten Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

  

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