Hilfe bei Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Take That“ und „Alphaville“

Abmahnung Filesharing
28.12.20101498 Mal gelesen

Für die Universal Music GmbH sprechen die Hamburger Rasch Rechtsanwälte derzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der urheberrechtlich geschützten Musikalben

"Take That - Progress"

und

"Alphaville - Catching Rays on Giant"

aus. Ohne die Zustimmung der Universal Music GmbH sollen die streitgegenständlichen Werke in Internet-Tauschbörsen über den Anschluss der Betroffenen anderen Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Dies geschieht im Regelfall bereits durch das Herunterladen der Datei.

Diese Rechtsverletzung soll von der proMedia GmbH festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein. Die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgt anschließend im Wege eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses. Eine Kopie liegt den Abmahnschreiben in der Regel bei.

Die Rasch Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten verlangt. Insgesamt  wird zur pauschalen Abgeltung der Zahlungsansprüche ein Betrag von EUR 1.200 gefordert. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden außerdem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, die den Schreiben als Entwurf beiliegt.

Im Zusammenhang mit den hohen Schadensersatzforderungen ist auf ein aktuelles Urteil des LG Hamburg hinzuweisen (Urt. v. 08.10.2010, Az. 308 O 710/09). Das Gericht bezifferte den Schadensersatz pro verfügbar gemachtem Musiktitel auf EUR 15.

Bevor diese Ansprüche vorschnell erfüllt werden, sollte der Sachverhalt also einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Zu klären ist insbesondere auch, ob der in Anspruch genommene Anschlussinhaber tatsächlich im bezeichneten Umfang für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann. Für rechtswidriges Verhalten Dritter können unter Umständen Entlastungsmöglichkeiten bestehen.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung "blind" unterzeichnet werden. Andernfalls werden die vorgeworfene Rechtsverletzung und die geltend gemachten Zahlungsansprüche anerkannt. Angesichts der typischerweise knapp bemessenen Fristen muss dennoch umgehend auf das Schreiben reagiert werden. Die Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte darf insbesondere auch nicht als "Abzocke" oder "Betrug" abgetan werden. Wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

  

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