Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte wegen illegalem Download des Films "The American"

Abmahnung Filesharing
15.12.2010634 Mal gelesen
Unsere Erfahrungen und Hinweise zu Abmahnungen wegen illegalen Downloads des Films "The American" in sog. "Tauschbörsen" durch die Kanzlei Schutt & Waetke.

Die Firma TOBIS Film lässt vertreten durch die Kanzlei _Schutt & Waetke, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The American" verfolgen. Die Rechtsanwälte behaupten, die Nutzungsrechtsinhaber des US-amerikanischen Spielfilms von Regisseur Anton Corbijn zu vertreten. Der Filmtitel "The American" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten.

Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 750,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte im Auftrag der TOBIS Film wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Wir raten zunächst zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Schutt & Waetke Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.