Pirate Bay und der Vorwurf des illegalen Filesharing

Abmahnung Filesharing
29.11.2010481 Mal gelesen
Drei Gründer von der Filesharing Webseite „The Pirate Bay“ sind erneut von einem schwedischen Gericht wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt worden.

Wenn eine Online-Tauschbörse im Internet von manchen Nutzern zum illegalen Herunterladen und Verbreiten von geschützter Musik oder Filmen missbraucht werden, wird dafür normalerweise der jeweilige Anschlussinhaber zum Schadensersatz herangezogen. In manchen Fällen muss zumindest der betreffende Nutzer mit einem Strafverfahren rechnen, weil das Begehen einer solchen Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat ist.

 

Aber wie sieht es mit dem Anbieter aus? Hierzu gibt es jetzt das Urteil eines schwedischen Berufungs- Gerichtes, das gegenüber drei Gründungsmitgliedern der Online Vermittlungsbörse "The Pirate Bay" ergangen ist. Die Richter haben - ebenso wie die Vorinstanz - entschieden, dass die betreffenden Gründer Beihilfe zu der von einzelnen Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen begangen haben sollen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten wollen gegen diese Entscheidung den Obersten Gerichtshof in Schweden anrufen. Sie wollen auf diese Weise ein Grundsatzurteil erstreiten.

 

Diese Entscheidung hat vermutlich dazu geführt, dass die Webseite der der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) infolge von Hacker-Attacken vorübergehend nicht erreichbar gewesen ist. Das Ganze nennt sich "Operation Payback".

 

Weiterhin hat das Urteil zur Folge, dass die europäische Sektion der Motion Picture Association of America (MPAA) bereits jetzt die Schließung von "The Pirate Bay" fordert- obwohl diese Entscheidung noch nicht bestandskräftig geworden ist.

 

In diese Richtung zählt auch die Gesetzesinitiative eines "Internetsperrgesetzes", die den USA zu heftigen Kontroversen geführt hat. Der Rechtsausschutz des US-Senates hat sich bereits dafür ausgesprochen. Hierdurch soll eine Sperrung von Webseiten möglich werden, die mutmaßlich das Verüben von Urheberrechtsverletzungen durch User begünstigen. Dieser Punkt wird von Bürgerrechtsorganisationen kritisiert, weil sich diese Maßnahme auch gegen unschuldige Bürger richten kann.

 

Nähere Informationen zum Filesharing durch das illegale Nutzen von Online-Tauschbörsen  können Sie meinem Internetauftritt entnehmen. Ich habe dazu unter anderem einen ausführlichen Ratgeber verfasst. Auf die wichtigsten Fragen bin ich in Form eines FAQ eingegangen.