Hilfe bei Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – I-ON New Media GmbH – „Wyvern – Rise of the Dragon“

Abmahnung Filesharing
01.11.2010797 Mal gelesen

Die Kanzlei BaumgartenBrandt spricht im Auftrag der I-ON New Media GmbH zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Filmwerken in Tauschbörsen aus. Gegenstand ist unter anderem die unerlaubte Verwertung des Titels

"Wyvern - Rise of the Dragon".

Das Werk soll über den Internetanschluss der Betroffenen in einer Tauschbörse ohne Erlaubnis der I-ON New Media GmbH anderen Nutzern zum weltweiten Download angeboten worden sein. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen, der unter Umständen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz begründet.

Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt fordern die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 850 auf. Damit sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden.

Nach unserer Auffassung muss die Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers in jedem konkreten Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Handelt es sich bei diesem nicht um den Täter der Urheberrechtsverletzung, sondern hat möglicherweise ein Dritter den rechtsverletzenden Up- bzw. Download vorgenommen, müssen die Voraussetzungen für ein Eingreifen der urheberrechtlichen Störerhaftung vorliegen. Umgekehrt formuliert: kann der Betroffene darlegen, den Anschluss hinreichend gesichert und sonstige Prüfungs- und Überwachungspflichten eingehalten zu haben, ist eine Entlastung möglich.

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Eine möglicherweise günstige Rechts- und Verteidigungsposition würde damit aufgegeben. Ein tatsächlich bestehender Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann aber häufig auch durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Wegen der hohen Wirksamkeitsanforderungen und vor allem der langen Bestandsdauer sollten Sie bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

  

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold ?Oliver Schmidt

 

Tel.:      06421-309788-0

Fax.:    06421-309788-99

 

Web:    www.haftungsrecht.com

E-Mail:  kontakt@haftungsrecht.com