Hilfe bei Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner – bitComposer Games GmbH – „Schlag den Raab Wii-Version“

Abmahnung Filesharing
29.10.2010956 Mal gelesen

Im Namen der Firma bitComposer Games GmbH mahnen die in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwälte Kornmeier&Partner über das Internet begangene Urheberrechtsverletzungen ab. Dabei geht es um das Spiel

 

"Schlag den Raab Wii-Version".

 

In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen, über ihren Anschluss sei das Spiel in sog. Internettauschbörsen anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Dies stellt eine öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG dar, was ausschließlich dem Rechteinhaber zusteht. Zudem kann der eigene Download eine unberechtigte Vervielfältigung der Datei gem. § 16 UrhG darstellen.

Der Anschlussinhaber wird durch das Auskunftsverfahren nach §101 Abs.2, 9 UrhG ermittelt und sieht sich Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt. Daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten verlangt. Der zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit geforderte Betrag liegt bei EUR 600.

Um die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nach den Grundsätzen der Störerhaftung zu untermauern, wird umfangreich aus der einschlägigen Rechtsprechung zitiert. Dabei wird allerdings nur auf solche Entscheidungen Bezug genommen, die eine sehr weitgehende haftungsrechtliche Verantwortlichkeit zugrunde legen. Zu beachten ist aber, dass andere Gerichte dieser Ausweitung bereits mit einschränkenden Beschlüssen entgegengetreten sind.

In diesem Zusammenhang ist immer zu beachten, dass es sich bei der Störerhaftung des Anschlussinhabers nicht um eine bloße Gefährdungshaftung handelt. Der Anschlussinhaber hat selbstverständlich die Möglichkeit, sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, zu entlasten und die behauptete Verletzungshandlung abzuwehren.

Schließlich sollte trotz knapp bemessenen Fristen die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht voreilig in dieser Form unterzeichnet werden. Die Erklärung kann nämlich für den Abgemahnten rechtlich nachteilig gefasst sein. Mit Unterzeichnung werden womöglich die vorgeworfene Rechtsverletzung und sämtliche behaupteten Ansprüche anerkannt. Der dadurch geschlossene Unterlassungsvertrag hat 30 Jahre Bestand. Dieses enorme finanzielle Risiko sollten Sie keinesfalls eingehen. Mit kompetenter anwaltlicher Hilfe lässt sich in vielen Fällen zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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