Abmahnung Rechtsanwälte Rasch – Universal Music GmbH – Volbeat – „Beyond Hell/ Above heaven“

Abmahnung Filesharing
19.10.2010369 Mal gelesen

Im Namen der Universal Music Deutschland GmbH mahnt die Hamburger Rechtsanwälte Rasch Anschlussinhaber ab, denen vorgeworfen wird, dass Album der dänischen Metal-Band Volbeat

 

"Beyound Hell/ Above Heaven"

 

in sog. p2p- Tauschbörsen anderen Nutzern  zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses zur Verfügung Stellen erfüllt den Tatbestand des öffentlichen Zugänglichmachens (§19a) und ist lediglich dem Rechteinhaber gestattet. Als Folge einer solchen Rechtsverletzung sieht das Urheberrecht Ansprüche auf Unterlassung sowie Ersatz der entstandenen Schäden und Anwaltskosten vor, §§ 97f. UrhG. Diese betragen in dem uns vorliegenden Fall EUR 1200.

Zur Verfolgung entsprechender Verstöße setzen die Unternehmen mittlerweile spezialisierte Softwarefirmen ein, welche mit speziellen Programmen die Tauschbörsen systematisch durchsuchen und die IP-Adressen etwaiger filesharer ermitteln.

Diese Ermittlung ist entgegen ihrem ersten Anschein allerdings nach mancher Einschätzung für Fehler anfällig. Ein besonderes Problem für die Ermittler stellen dabei die dynamischen IP-Adressen dar. Bei vielen Anbietern ist es so, dass jeder Anschlussinhaber bei jeder Einwahl eine neue IP-Adresse zugeteilt bekommt. Diese Ip-Adresse wird dann von den sog. antipiracy Firmen gespeichert. Um der IP-Adresse allerdings einen Namen zuordnen zu können sind die Unternehmen darauf angewiesen, eine entsprechende Auskunft des Diensteanbieters, z.B. der Telekom, zu bekommen. Hierfür sieht das Urheberrecht in § 101 UrhG einen entsprechenden Auskunftsanspruch des Rechteinhabers vor.

Nun kann es zu folgendem Problem kommen: der Rechteinhaber verlangt die Daten einer Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt x die genannte IP-Adresse hatte. Das kann allerdings zu falschen Ergebnissen führen, wenn die Uhren beim Provider drei Minuten vor oder nachgehen. Wegen der dynamischen IP-Adressen Vergabe kann dann nämlich eine ganz andere Person diese gehabt haben. Auf diese Weise könnten sich einige Fälle erklären lassen, in denen der Vorwurf bislang unter keinen Umständen nachvollzogen wurde.

In jedem Fall sollte man, wenn man eine Abmahnung bekommen hat, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts fachkundigen Anwalt einschalten, der die Möglichkeiten einer Verteidigungsstrategie bestens kennt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

 

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