Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH –Komlew/Königseder – „Monrose – Like A Lady“

Abmahnung Filesharing
18.10.2010590 Mal gelesen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag von Alex Komlew und Christian Königseder Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen ab. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung des Titels

"Monrose - Like A Lady".

Das streitgegenständliche Musikwerk soll über den Internetanschluss der Abgemahnten im Rahmen eines p2p-Netzwerkes anderen Nutzern ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zum Download angeboten worden sein. Dieses Verhalten kann gegen§§16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz auslösen.

Die FAREDS Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben entsprechende Ansprüche geltend. Neben der Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Erledigung der Ersatzansprüche die pauschale Zahlung von EUR 450 verlangt.

Für die vorgeworfene Rechtsverletzung soll der abgemahnte Anschlussinhaber in vollem Umfang verantwortlich sein. Nach unserer Rechtsauffassung kann die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit aber nur in Ansehung der individuellen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Der Anschlussinhaber kann beispielsweise nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich konkrete Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt wurden. Dies geht aus den Abmahnschreiben aber gerade nicht hervor.

Um ein unnötiges Prozessrisiko zu vermeiden, sollten Sie umgehend auf die Abmahnung reagieren. Von der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung ist aus unserer Sicht dabei dringend abzuraten. Damit verbunden ist die Anerkennung der behaupteten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ansprüche. Eine entsprechende Erklärung wird von den Gerichten in der Regel als Schuldanerkenntnis gewertet. Als Lösungsansatz bietet sich zunächst die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung an. Unter Umständen lassen sich bei entsprechender Argumentation auch die geforderten Beträge reduzieren. Wie unsere Erfahrungen zeigen, lassen sich in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung häufig interessengerechte Lösungen finden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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