(24.06.2015)
Wie das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21.11.14, Aktenzeichen 26 U 80/13, entschieden hat, stand einem Patienten, bei dem ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde, ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 90.000 € zu, da bei der groben Behandlungsfehler gehandel
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) teilte am Mittwoch, den 20.05.2015 mit, dass im vergangenen Jahr 155 Patienten an den Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers starben und darüber hinaus über 1200 Patienten einen Dauerschaden erlitten.
Wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil vom 26.03.2015 AZ: 2 AZR 237/14 entschieden hat, greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sogenannter Embryonentransfer) und nicht erst mit der erfolgreichen Einnistung.
Das OLG Hamm hat mit Entscheidung vom 31.11.2014 AZ: 26 U 80/13 entschieden, dass einer Patientin für einen zu spät erkannten Darmverschluss ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 € zusteht.