Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert lebenslange Stadionverbote und härtere Strafen, um gewaltbereite Fußballfans unter Kontrolle zu kriegen.
Ein Verbergen des Gesichts (Vermummung) ist nicht ohne weiteres als geeignetes und strafbares Verhalten zu verstehen, mit dem die Feststellung der Identität verhindert werden soll (§ 17a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 VersG).
Vorschnelle Aufnahme von Daten in die Datei „Gewalttäter Sport“; 5-jährige Datenspeicherung; Meldeauflagen; Ausreiseverbote &c. - eine Bestandsaufnahme.