Hersteller und auch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) haben eine so genannte Plausibilitätskontrolle bei diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Das Messgerät errechnet über eine Regressionsrechnung die ?mittlere Geschwindigkeit? im Auswertebereich. Anschließend prüft das Messgerät selbständig die Genauigkeit der Messwertbildung. Erst wenn die ?geforderte Güte? nicht erreicht wird, wird die Messung durch das Gerät verworfen.
Was man unter ?geforderte Güte? zu verstehen hat, haben Hersteller und PTB jedoch nicht mitgeteilt.