Bei Versammlungen und Ansammlungen, welche die Polizei als konfliktträchtig ansieht, werden Teilnehmer regelmäßig in Gewahrsam genommen, durchsucht, werden die Personalien aufgenommen und Lichtbilder angefertigt.
In ca. 80% aller Verfahren vor dem Zivilgericht und in vielleicht 95% (gefühlt) der Strafverfahren sind Zeugen das Beweismittel der ersten Wahl. Mit den Zeugen stehen und fallen die Prozesse.