Angesichts neuester Entwicklungen tritt auch diese Frage immer mehr in den Vordergrund. Dass ausführende Unternehmen eine Prüfungs- und Hinweispflicht haben, ist ständige Rechtsprechung. Wie steht es aber mit der Haftung desjenigen, der für die Ausführungsplanung verantwortlich ist und dem Statiker. Wo sind sie als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen und wo nicht?
Seit langem war sich die Oberlandesgerichtsrechtsprechung darüber einig, dass ein Bieter, der bereits als Arbeitsgemeinschaftspartner anbietet, nicht noch zusätzlich als Bieter auftreten kann.
Diese Frage stellt sich immer wieder. Man spricht auch davon, wann ist die Schlussrechnungsreife eingetreten?
Der BGH hat sich mit dieser Frage immer wieder auseinandersetzen müssen. In seiner Entscheidung vom 20.8.2009, VII ZR 205/07 stellt er für VOB-Verträge fest, dass zwei Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen: