Mangelnde Beteiligung bei den Gläubigerversammlungen der beiden SolarWorld Anleihen machen eine zweite Versammlung notwendig. Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.
Angesichts der Ereignisse der vergangenen Monate beschlichen etliche Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 12 die Ahnung, dass sie eine Kapitalanlage haben, die garnicht zu ihnen passt. Wie können sich Anleger in diesen Fällen wehren?
Die Gläubigerversammlungen der beiden SolarWorld AG Anleihen gehen in die Verlängerung. Bei den Veranstaltungen am 22. und 23.05.2013 wurden die Beteiligungsquoren verfehlt. Anderes Quorum bei zweiter Abstimmung über gemeinsame Vertreter. Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.
Für die Anleger der Anleihe 6,375% SolarWorld AG 11/16 geht die Restrukturierung in die nächste Runde: Es muss eine zweite Gläubigerversammlung einberufen werden. Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.
Das Insolvenzverfahren der WGF AG schreitet voran. Anleger, die in WGF Hypothekenanleihen investierten, können sich nach wie vor der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.