Im PROKON-Insolvenzverfahren rückt ein entscheidender Termin näher: Die Gläubigerversammlung. Nur dort kann von den Genussrechte-Inhabern und weiteren Gläubigern beschlossen werden, welchen Weg das weitere Insolvenzverfahren einschlagen wird.
Mit der Tatsache, dass offene Fonds geschlossen werden können, mussten sich die Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag bereits 2012 auseinandersetzen. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits in der Anlageberatung auf die Möglichkeit von Fondsschließungen hingewiesen werden musste.
Versicherungsnehmern, die nach der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung vom ausgezahlten Betrag enttäuscht sind, eröffnet die Rechtsprechung neue Perspektiven.
Die PROKON Gläubigerversammlung rückt näher und es wird gelegentlich das Bild vermittelt, dass die Sanierung bereits feststeht. Dennoch kommt es nur auf die Beschlüsse der Gläubigerversammlung an. Daher sollten Genussrechte-Inhaber ihren Fokus auf diese Veranstaltung richten.
Der Fall PROKON sorgt ein weiteres Mal für Aufsehen. Bevor die kommende Gläubigerversammlung überhaupt begonnen hat, zeichnet sich deutlich ab, dass die Vorstellungen über die Zukunft des insolventen Unternehmens von einander abweichen.