Das Steueränderungsgesetz 2007 hat am 7. 7. 2006 den Bundesrat passiert. Die Änderungen betreffen u. a. die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die künftig nur noch dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
In vielen Kapitalanlagebetrugsfällen verlieren die Kunden nicht nur ihr eingesetztes Vermögen, sondern werden oftmals von der Finanzverwaltung aufgefordert, Steuern auf die (Schein)gewinne zu entrichten.