Werden bei Antragstellung für einen Versicherungsvertrag objektiv falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht, kann der Versicherer den Vertrag anfechten, wenn der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt hat.
Wird vom Versicherer der Rücktritt vom Vertrag wegen fehlerhafter Angaben zum Gesundheitszustand bei Antragstellung erklärt, ist u.a. die erforderliche Belehrung im Antragsformular zu prüfen.
Angebote eines Berufsunfähigkeitsversicherers, dass für den Zeitraum zurückliegender Arbeitsunfähigkeit aus "Kulanz" Leistungen erbracht werden können und der Versicherungsfall damit abgegolten und erledigt sein soll, sind kritsch zu prüfen.