Zum 01.01.2019 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Diese Tabelle wird jedes Jahr vom OLG Düsseldorf herausgegeben und dient bundesweit den Gerichten als Leitlinie, wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts geht. Wir zeigen Ihnen, was sich in diesem Jahr geändert hat.