BSG, 13.04.2026 - B 4 AS 52/26 AR - Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig; Nichteinhaltung der gesetzlichen Form mangels Einlegung der Beschwerde durch zugelassenen Prozessbevollmächtigten
...Bundessozialgericht Beschl. v. 13.04.2026, Az.: B 4 AS 52/26 AR Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig; Nichteinhaltung der gesetzlichen Form mangels Einlegung der Beschwerde durch zugelassenen ProzessbevollmächtigtenEine Beschwerde an das BSG kann wirksam nur durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten eingelegt werden ( § 73 Abs 4 SGG )...
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