BSG, 30.09.2025 - B 6a KR 24/25 BH - Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
...Voraussetzung für die Bewilligung von PKH und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung sowohl des BSG als auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass nicht nur der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Bewilligung von PKH, sondern auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (im Folgenden: Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form ( § 73a Abs 1 SGG , § 117 Abs 2 und 4 ZPO ) , das heißt mit dem gemäß § 117 Abs 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) vom 6.1.2014 (BGBl I 34) in neuer Fassung eingeführten Formular, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wird (vgl BSG Beschluss vom 13.4.1981 - 11 BA 46/81Bundessozialgericht Beschl. v. 30.09.2025, Az.: B 6a KR 24/25 BH Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts...