...Soweit er eine Entscheidung des BSG zu der Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen und medizinischen Einrichtungen der DDR vom 12.7.1951 (GBl DDR 1951, 675) vermisst, die sich mit einer nachträglichen Bestätigung des Vorliegens deren Tatbestandsvoraussetzungen durch den früheren Leiter einer staatlich tierärztlichen Gemeinschaftspraxis befasse, formuliert er keine aus sich heraus verständliche abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung, zur Anwendbarkeit oder zur Vereinbarkeit revisibler (Bundes-)Normen mit höherrangigem Recht, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl zu diesem Erfordernis zB BSG Beschluss vom 11.7.2024 - B 5 R 32/24 BInsbesondere befasst sich der Kläger nicht mit der Rechtsprechung des BSG zu dem angedeuteten Problemkreis und deshalb auch nicht mit dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 9.4.2002 (B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr 2) , in dem zur Feststellung von Zugehörigkeitszeiten nach dem AAÜG bereits entschieden wurde, dass diese durch Bestätigungen und Versorgungszusagen der zuständigen Stellen in der DDR erteilt, später aber nicht mehr rückschauend "nachgeholt oder ersetzt werden" konnten (BSG aaO juris RdNr 29)...