Altersteilzeit
...Altersteilzeit Normen AltTZG § 3 , 32b , 41 , 41b , 42b EStG Information 1 Einführung Altersteilzeit ist der durch den Arbeitgeber und durch steuerliche Begünstigungen geförderte schrittweise Ausstieg der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben.Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Inanspruchnahme der Altersteilzeit kann sich aus Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben (bei Beamten gesetzliche Grundlage), ansonsten ist eine (freiwillige) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich...
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