Abfallrecht
BT-Drs. 19/19373 (zu den im Oktober 2020 in Kraft getretenen Änderungen des KrWG)
AbfVerbrBußV
Das Abfallrecht umfasst alle Rechtsvorschriften zur Verwertung und Beseitigung von Abfall. Dabei hat jedoch die Vermeidung von Abfall die höchste Priorität.
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist es der Zweck des Gesetzes, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Mit dem KrWG soll außerdem das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 2008/98 über Abfälle gefördert werden.