So nutzen Sie die Sozialen Medien

So nutzen Sie die Sozialen Medien. Facebook, Twitter & Co. | anwalt24
08.09.201759 Mal gelesen
26 Millionen Deutsche sind regelmäßig im Sozialen Netzwerk Facebook aktiv. Einer weiteren Begründung bedarf es eigentlich nicht, um zu verdeutlichen, warum es sich für Kanzleien lohnt, auch in den Sozialen Medien Präsenz zu zeigen. Sie können sich dort mit einer kostenlosen Seite präsentieren.

Kanzleien haben die Möglichkeit, sich bei Facebook mit einer kostenlosen Seite zu präsentieren. Dort können Sie sich ausführlich in Bild und Text vorstellen. So ist die Basis geschaffen, dass Facebook-Nutzer Sie finden können, wenn Sie gezielt nach Ihnen, oder nach generellen Themen, die Ihre Kanzlei betreffen können, suchen. Anders als eine Homepage lebt eine Facebook-Seite von der Interaktivität. Das bedeutet: Die Besucher Ihrer Seite können Sie »liken«, also weiterempfehlen, auf Ihrer Seite Kommentare hinterlassen, Sie loben, Sie aber auch kritisieren. Wer für seine Kanzlei eineFacebook-Seite erstellt, sollte sich deshalb bewusst sein, dass die Seite regelmäßig aufgerufen und überprüft wird. Vor allem negative Kommentare sollten nicht lange unbeantwortet stehen bleiben – das würde ein schlechtes Licht auf Sie werfen.

An Facebook führt kein Weg vorbei

So nutzen Sie die Sozialen Medien! Facebook-Seite von anwalt24.
Mit einer Facebook-Seite erreichen Sie gezielt Nutzer in dem Sozialen Netzwerk.

Um Facebook zur Mandantengewinnung zu nutzen, müssen Sie vor allem eines: Arbeit in das Projekt stecken. Und zwar langfristig und regelmäßig. Aufmerksamkeit erzeugen Sie vor allem durch das Bereitstellen lesenswerter Inhalte. Das können pauschale rechtliche Tipps sein, weit verbreitete Rechts-Irrtümer, aktuelle Urteile, neue Gesetze oder ungewöhnliche Fälle. Je mehr Content Sie produzieren, der bei den Facebook-Nutzern auf Interesse stößt, desto häufiger wird Ihre Facebook-Seite »gelikt« und somit den Freunden des Nutzers weiterempfohlen. Der Name Ihrer Kanzlei wird dadurch im Laufe der Zeit immer bekannter. Außerdem steigen die Chancen, dass andere Facebook-Nutzer Sie direkt kontaktieren, falls sie ein rechtliches Problem haben, das Sie in identischer oder ähnlicher Form angesprochen haben. Noch besser: Veröffentlichen Sie Ihre anwalt24-Beiträge aufFacebook. Ohne Mehraufwand können Sie so weitere potenzielle Mandanten erreichen.

Eine Welt außerhalb Facebooks

Das Gegenstück zu Facebook ist Google+. Hier lassen sich kaum verlässliche Zahlen finden, wie viele Anwender das Netzwerk tatsächlich nutzen. Googlehat die Zahl der Anmeldungen künstlich in die Höhe getrieben, indem es ein Profil bei Google+ für die Nutzung diverser Dienste zur Voraussetzung machte. Von den angemeldeten Nutzern ist aber nur ein Bruchteil tatsächlich aktiv. Deshalb wird Google+ auch gerne als virtuelle Geisterstadt bezeichnet. Anmelden sollten Sie Ihre Kanzlei dort trotzdem, denn nur so können Sie sich, wie zuvor bereits gezeigt, bei Google My Business präsentieren. Indem Sie Ihr Profil bei Google+ aktiv zur Sammlung von Bewertungen nutzen, steigern Sie in den SERPs (Search Engine Result Pages = Suchergebnisseiten) die Klickwahrschein-lichkeit auf Ihr Profil und auch auf Ihre Kanzlei-Homepage. Deshalb lohnt es, sich in der »Geisterstadt«  häuslich einzurichten!

Zur Bindung möglicher Klienten kann auch die Einrichtung eines Twitter ist ein Kurznachrichtendienst, über den Informationen mit maximal 140 Zeichen verbreitet werden können. Mitglieder haben die Möglichkeit, »Follower« anderer Mitglieder zu werden. In diesem Fall werden Sie über neue »Tweets«, so nennen sich die Kurznachrichten, automatisch informiert. Indem Sie auf diese Weise auf interessante rechtliche News im Allgemeinen oder neue spannende Inhalte auf Ihren Seiten hinweisen, können Sie die Zahl der »Follower« kontinuierlich steigern. Und vielleicht wird aus manchen dieser »Follower« später auch tatsächlich ein Mandant.