Online präsent durch Google My Business und eine eigene Homepage

Kanzleimarketing für Rechtsanwälte: Fit für Ihr Online-Marketing! | anwalt24
01.09.2017274 Mal gelesen
Wer auch online aktiv Kanzleimarketing betreibt, wird verstärkt wahrgenommen. Und natürlich beauftragt! Eine eigene Kanzlei-Homepage zu besitzen, ist für eine Kanzlei heutzutage kein »Kann« mehr, sondern ein »Muss«. Das Internet ist längst zur wichtigsten Informationsquelle geworden.

Eine Zahl verdeutlicht das: Im Großraum Düsseldorf suchen nach Angaben von Google jeden Monat über 10.000 Nutzer nach einem Scheidungsanwalt! Wer es als Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt schafft, viele dieser Nutzer auf seine Kanzlei-Homepage zu ziehen, kann sich auf jede Menge Anfragen und Aufträge freuen!

Google My Business

Falls Ihre Kanzlei überhaupt noch nicht im Web vertreten sein sollte, empfiehlt es sich, nicht direkt mit einer eigenen Kanzlei-Homepage, sondern mit einem kostenlosen Eintrag bei Google My Business (www.google.com/business/) zu starten – vormals bekannt unter dem Namen Google Places for Business. Mit Google My Business haben lokale Händler, Unternehmen und Dienstleister die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Profil bei Google Maps zu präsentieren. Dabei können Sie folgende Einträge vornehmen:

Den Namen Ihrer Kanzlei
Einen ausführlichen Beschreibungstext zu Ihren Tätigkeitsfeldern und den Vorzügen Ihrer Kanzlei
Die Anschrift
Die Telefonnummer
Die Geschäftszeiten
Einen Link zu Ihrer Homepage (kann jederzeit nachträglich eingetragen werden)
Fotos Ihrer Kanzlei
Einen virtuellen Rundgang (360-Grad-Panoramafoto)

Bereits durch solch einen kostenlosen Eintrag haben Sie Ihre Sichtbarkeit im Internet deutlich erhöht. Ihre Kanzlei wird jetzt angezeigt, falls ein Anwender die Umgebungssuche bei Google Maps nutzt, um nach einem entsprechenden Rechtsanwalt zu suchen. Noch wichtiger ist es jedoch, dass Google die Einträge bei Google My Business auch bei normalen Suchanfragen als Treffer anzeigt.

Mit solch einem Eintrag haben Sie also bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ihre Kanzlei bei einer entsprechenden Suchanfrage prominent als Treffer auf der ersten Seite der Google-Ergebnisliste vorgestellt wird. Klicken nur 5 Prozent der 10.000 Google-Nutzer, die in der Region Düsseldorf nach einem Scheidungsanwalt suchen, auf Ihren Google My Business-Eintrag, erreichen Sie so 500 potenzielle Mandanten. Ohne dafür auch nur einen Cent bezahlen zu müssen!

Online präsent durch Google My Business und eigene Homepage! Google SERP | anwalt24
In den Google-Suchergebnissen wird automatisch die Umgebungssuche eingeblendet, wenn ein potenzieller Mandant bei der Suche einen Ortsnamen angibt.

Wenn Sie Ihre Kanzlei bei Google My Business eintragen und vorstellen wollen, müssen Sie hierfür ein Profil beim sozialen Netzwerk Google+ anlegen. Hierfür ist wiederum die Einrichtung eines kostenlosen Google-Benutzerkontos Voraussetzung. Rufen Sie die Homepage www.google.com/business/ auf und registrieren Sie sich neu, beziehungsweise loggen sich mit Ihren vorhandenen Nutzerdaten ein.

Profile bei Google+ ist die Voraussetzung

Das Netzwerk Google+ wurde von Google im Jahr 2011 als Alternative zu Facebook gegründet. Tatsächlich wird es aktiv nur von sehr wenigen Anwendern genutzt. Sinnvoll ist es für Sie aber trotzdem, weil ein Profil bei Google+ Voraussetzung für einen Google My Business-Eintrag ist und zudem Vorteile beim Ranking Ihrer Kanzlei-Homepage bieten kann – dazu finden Sie ausführliche Informationen im kommenden Artikel.

Nachdem Sie sich registriert oder eingeloggt haben, sehen Sie eine Google Maps-Karte vor sich. Geben Sie links oben den Namen Ihrer Kanzlei ein. Google wird Sie darauf hinweisen, dass Ihr Eintrag nicht gefunden werden konnte. Klicken Sie auf »Ich habe den Namen und die Adresse korrekt eingegeben. Ich möchte die vollständigen Unternehmensdetails eingeben«, um Ihre Kanzlei einzutragen.

Online präsent durch Google My Business und eigene Homepage! Google+ Profil | anwalt24
Machen Sie mit einem guten und detaillierten Profil bei Google+ auf sich aufmerksam.

Nachdem Sie anschließend die Beschreibungstexte geschrieben, Daten eingegeben, Fotos hochgeladen und Ihre Angaben verifiziert haben, ist Ihre Kanzlei ab sofort über Google und Google Maps zu finden. Um Ihren Eintrag optimal zur Mandantenakquise zu nutzen, sollten Sie dafür sorgen, dass möglichst viele Google-Anwender auf Ihren und nicht auf einen anderen Eintrag klicken.

Auffallen durch (positive) Bewertungen

Online präsent durch Google My Business und eigene Homepage! Google Bewertung | anwalt24
Eine gute Bewertung ist die beste Referenz bei Google.

Google bietet Mitgliedern von Google+ die Möglichkeit, Unternehmen (und natürlich auch Kanzleien) über deren Profil bei Google+ zu bewerten und einen Erfahrungsbericht zu veröffentlichen. Sobald einige Bewertungen in Form von einem bis maximal fünf Sternen vorliegen, werden die Bewertungen direkt unter Ihrem Eintrag auf der Google-Ergebnisliste präsentiert. Links sehen dieGoogle-Nutzer dann Ihre durchschnittliche Bewertung in Form einer konkreten Zahl, daneben visualisiert mit orangenen Sternen und rechts einen Link mit »x Google-Bewertungen«. Klicken die Nutzer darauf, gelangen Sie direkt zu den Erfahrungsberichten in Ihrem Profil.

Sobald Ihre Kanzlei bei Google+ und Google My Business präsent ist, sollten Sie Ihre (zufriedenen) Mandanten fragen, ob sie ein Profil bei Google+ besitzen und sie, wenn das der Fall ist, bitten, Sie zu bewerten. Schon eine Handvoll Bewertungen reichen aus, um von Google ähnlichen Einträgen gegenüber bevorzugt zu werden. Bislang nutzt nämlich kaum eine Kanzlei aktiv diese Marketing-Möglichkeit! Zusätzlich, wie bereits angedeutet, erhöht die Anzeige der positiven Bewertungen und deren grafische Darstellung die Click-Through-Rate – also den prozentualen Anteil der Nutzer, der auf Ihren Eintrag klickt.

Sollte Ihre Kanzlei einmal negativ über Google+ bewertet werden, steht Ihnen eine Antwortfunktion zur Verfügung, mit der Sie auf die Kritikpunkte direkt eingehen können. Werden Sie in der Bewertung verunglimpft oder beleidigt, können Sie bei Google auch eine Löschung der Bewertung beantragen.

Google+ und Google My Business sind wichtige Bestandteile eines erfolgreichen Kanzleimarketings im Internet. Sind Sie auf diesen Plattformen noch nicht vertreten, sollten Sie das unbedingt nachholen!