APOGV,SN - Gerichtsvollzieherausbildungs- und PrüfungsordnungTitel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung APOGV) Normgeber: Sachsen Amtliche Abkürzung: APOGV Gliederungs-Nr ...
§ 1 APOGV, Befähigung zum GerichtsvollzieherAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 2 APOGV, Ziel der GerichtsvollzieherausbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 3 APOGV, Zulassung zur GerichtsvollzieherausbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 3a APOGV, Zulassung weiterer BewerberAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 4 APOGV, RechtsstellungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 4a APOGV, Vorbereitende AusbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 5 APOGV, GerichtsvollzieherausbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 6 APOGV, Ausbildende in der praktischen AusbildungAbschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...
§ 7 APOGV (weggefallen)Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...