§ 10 JAO, Zuständigkeiten und DienstaufsichtZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 11 JAO, Einstellung in den VorbereitungsdienstZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 12 JAO, Urlaub und ErkrankungenZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 13 JAO, NebentätigkeitZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 14 JAO, Gastweise Ausbildung und Übernahme aus anderen BundesländernZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 15 JAO, Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen VerwaltungsdienstZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Erster Abschnitt – Allgemeines Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: JAO
§ 16 JAO, Aufgaben während der AusbildungZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Zweiter Abschnitt – Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber ...
§ 17 JAO, DienstzeitenZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Zweiter Abschnitt – Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber ...
§ 18 JAO, Ausbildungsnachweise und ZeugnisseZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Zweiter Abschnitt – Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber ...
§ 19 JAO, Ausbildende BehördeZWEITER TEIL – Der juristische Vorbereitungsdienst → Zweiter Abschnitt – Die Ausbildung in den Ausbildungsstellen Titel: Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristische Ausbildungsordnung - JAO) Normgeber ...