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Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) - Ausgabe 2017 -
Bundesrecht
Titel: Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) - Ausgabe 2017 -
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UVgO
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- Ausgabe 2017 -

Vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1, BAnz AT 08.02.2017 B1) (1)

 

Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)

- Ausgabe 2017 -

Vom 2. Februar 2017

Nachstehend wird die unter Einbeziehung der Länder zwischen den Bundesressorts abgestimmte Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) veröffentlicht.

Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 - vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, BAnz. 2010 S. 755). Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Nach ihrer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).

Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.

Berlin, den 2. Februar 2017
I B 6 - 26 19 02

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. Solbach

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Gegenstand und Anwendungsbereich1
Grundsätze der Vergabe2
Wahrung der Vertraulichkeit3
Vermeidung von Interessenkonflikten4
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens5
Dokumentation6
  
Unterabschnitt 2 
Kommunikation 
  
Grundsätze der Kommunikation7
  
Abschnitt 2 
Vergabeverfahren 
  
Unterabschnitt 1 
Verfahrensarten 
  
Wahl der Verfahrensart8
Öffentliche Ausschreibung9
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb10
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb11
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb12
Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung13
Direktauftrag14
  
Unterabschnitt 2 
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 
  
Rahmenvereinbarungen15
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung16
Dynamische Beschaffungssysteme17
Elektronische Auktionen18
Elektronische Kataloge19
  
Unterabschnitt 3 
Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
  
Markterkundung20
Vergabeunterlagen21
Aufteilung nach Losen22
Leistungsbeschreibung23
Nachweisführung durch Gütezeichen24
Nebenangebote25
Unteraufträge26
  
Unterabschnitt 4 
Veröffentlichungen; Transparenz 
  
Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil27
Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen28
Bereitstellung der Vergabeunterlagen29
Vergabebekanntmachung30
  
Unterabschnitt 5 
Anforderungen an Unternehmen; Eignung 
  
Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern31
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften32
Eignungskriterien33
Eignungsleihe34
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen35
Begrenzung der Anzahl der Bewerber36
  
Unterabschnitt 6 
Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten 
  
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung nach Teilnahmewettbewerb37
Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote38
Aufbewahrung ungeöffneter Teilnahmeanträge und Angebote39
Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote40
  
Unterabschnitt 7 
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag 
  
Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen41
Ausschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten42
Zuschlag und Zuschlagskriterien43
Ungewöhnlich niedrige Angebote44
Auftragsausführung45
Unterrichtung der Bewerber und Bieter46
Auftragsänderung47
Aufhebung von Vergabeverfahren48
  
Abschnitt 3 
Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe 
  
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen49
Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen50
Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen51
Durchführung von Planungswettbewerben52
  
Abschnitt 4 
Schlussbestimmungen 
  
Vergabe im Ausland53
Fristenbestimmung und -berechnung54
(1) Red. Anm.:

Die Unterschwellenvergabeordnung ist per Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. September 2017 (Az: 81062.05/00) nach Inkraftsetzung der Neufassung der VV zu § 55 BHO gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September 2017 - II A 3 - H 1012-6/16/10003 :003 - 2017/0747681 - (GMBl S. 814) verbindlich zum 2. September 2017 eingeführt worden