Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- Ausgabe 2017 -
Vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1, BAnz AT 08.02.2017 B1) (1)
Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- Ausgabe 2017 -
Vom 2. Februar 2017
Nachstehend wird die unter Einbeziehung der Länder zwischen den Bundesressorts abgestimmte Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) veröffentlicht.
Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 - vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, BAnz. 2010 S. 755). Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Nach ihrer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgO für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).
Die UVgO orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.
Berlin, den 2. Februar 2017
I B 6 - 26 19 02
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Dr. Solbach
Inhaltsübersicht | §§ |
Abschnitt 1 | |
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation | |
Unterabschnitt 1 | |
Allgemeine Bestimmungen | |
Gegenstand und Anwendungsbereich | 1 |
Grundsätze der Vergabe | 2 |
Wahrung der Vertraulichkeit | 3 |
Vermeidung von Interessenkonflikten | 4 |
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens | 5 |
Dokumentation | 6 |
Unterabschnitt 2 | |
Kommunikation | |
Grundsätze der Kommunikation | 7 |
Abschnitt 2 | |
Vergabeverfahren | |
Unterabschnitt 1 | |
Verfahrensarten | |
Wahl der Verfahrensart | 8 |
Öffentliche Ausschreibung | 9 |
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb | 10 |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | 11 |
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb | 12 |
Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung | 13 |
Direktauftrag | 14 |
Unterabschnitt 2 | |
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren | |
Rahmenvereinbarungen | 15 |
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung | 16 |
Dynamische Beschaffungssysteme | 17 |
Elektronische Auktionen | 18 |
Elektronische Kataloge | 19 |
Unterabschnitt 3 | |
Vorbereitung des Vergabeverfahrens | |
Markterkundung | 20 |
Vergabeunterlagen | 21 |
Aufteilung nach Losen | 22 |
Leistungsbeschreibung | 23 |
Nachweisführung durch Gütezeichen | 24 |
Nebenangebote | 25 |
Unteraufträge | 26 |
Unterabschnitt 4 | |
Veröffentlichungen; Transparenz | |
Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil | 27 |
Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen | 28 |
Bereitstellung der Vergabeunterlagen | 29 |
Vergabebekanntmachung | 30 |
Unterabschnitt 5 | |
Anforderungen an Unternehmen; Eignung | |
Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern | 31 |
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften | 32 |
Eignungskriterien | 33 |
Eignungsleihe | 34 |
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen | 35 |
Begrenzung der Anzahl der Bewerber | 36 |
Unterabschnitt 6 | |
Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten | |
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung nach Teilnahmewettbewerb | 37 |
Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote | 38 |
Aufbewahrung ungeöffneter Teilnahmeanträge und Angebote | 39 |
Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote | 40 |
Unterabschnitt 7 | |
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag | |
Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen | 41 |
Ausschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten | 42 |
Zuschlag und Zuschlagskriterien | 43 |
Ungewöhnlich niedrige Angebote | 44 |
Auftragsausführung | 45 |
Unterrichtung der Bewerber und Bieter | 46 |
Auftragsänderung | 47 |
Aufhebung von Vergabeverfahren | 48 |
Abschnitt 3 | |
Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe | |
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen | 49 |
Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen | 50 |
Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen | 51 |
Durchführung von Planungswettbewerben | 52 |
Abschnitt 4 | |
Schlussbestimmungen | |
Vergabe im Ausland | 53 |
Fristenbestimmung und -berechnung | 54 |
Die Unterschwellenvergabeordnung ist per Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. September 2017 (Az: 81062.05/00) nach Inkraftsetzung der Neufassung der VV zu § 55 BHO gemäß Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. September 2017 - II A 3 - H 1012-6/16/10003 :003 - 2017/0747681 - (GMBl S. 814) verbindlich zum 2. September 2017 eingeführt worden