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Bezirksverwaltungsgesetz

Bibliographie

Titel
Bezirksverwaltungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BezVerwG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2020-1

In der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 285, 2026 S. 7) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Grundlagen der Bezirksverwaltung
Bezirkseinteilung1
Allgemeine Rechtsstellung und Organe der Bezirke2
Bezirksaufgaben3
Haushaltsführung des Bezirks4
Verarbeitung personenbezogener Daten4a
2. Abschnitt
Die Bezirksverordnetenversammlung
Mitgliederzahl, Wahl und Auflösung der Bezirksverordnetenversammlung5
Fraktionen5a
Einberufung der Bezirksverordnetenversammlung6
Bezirksverordnetenvorsteherin oder Bezirksverordnetenvorsteher; Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung7
Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher7a
Geschäftsführung der Bezirksverordnetenversammlung8
Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen8a
Ältestenrat und Ausschüsse9
Verbot der Entlassung10
Rechte und Pflichten der Bezirksverordneten11
Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung12
Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung13
Teilnahme des Bezirksamts14
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung15
Wahlen und Abberufungen durch die Bezirksverordnetenversammlung16
Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung17
Beanstandung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung18
3. Abschnitt
Die Bürgerdeputierten
(aufgehoben)19
Bürgerdeputierte20
Wahl der Bürgerdeputierten21
Voraussetzungen für Bürgerdeputierte22
Entschädigung der Bürgerdeputierten23
Vorzeitige Beendigung des Amts als Bürgerdeputierte oder Bürgerdeputierter24
Verfahren bei der Feststellung der vorzeitigen Beendigung und beim Verzicht25
Ausschuss für Partizipation und Integration32
Jugendhilfeausschuss33
4. Abschnitt
Das Bezirksamt
Zusammensetzung des Bezirksamts34
Wahl und Abberufung der Bezirksamtsmitglieder35
Aufgaben des Bezirksamts36
Organisation; Geschäftsverteilung des Bezirksamts37
Geschäftsverteilung und Aufgaben der Mitglieder des Bezirksamts38
Aufgaben der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters39
5. Abschnitt
Wahrnehmung und Kontrolle einzelner Aufgaben durch einen oder mehrere Bezirke
Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter39a
6. Abschnitt
Mitwirkung der Einwohnerschaft
Mitwirkung der Einwohnerschaft40
Unterrichtung der Einwohnerschaft41
Einwohnerversammlung42
Einwohnerfragestunde43
Einwohnerantrag44
7. Abschnitt
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren45
Bürgerentscheid46
Ergebnis des Bürgerentscheids47
Mitteilung von Einzelspenden und Eigenmitteln47a
Spendenverbot47b
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Ausnahme für Diplomjuristinnen und Diplomjuristen48
Wiederholungswahlen49
Anlage
zu § 37 Absatz 1 Satz 1Anlage

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs

Vom 12. Dezember 2025 (GVBl. S. 2026 S. 7)

Nach Artikel 4 Absatz 2 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird bekanntgemacht, dass dieses Gesetz vorbehaltlich seines Artikels 4 Absatz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.