§ 15 BezVerwG - Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung
Bibliographie
- Titel
- Bezirksverwaltungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BezVerwG,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1
Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehört auch die Arbeit im Rat der Bürgermeister und seinen Fachausschüssen. Ziel- und Servicevereinbarungen sind nach Abschluss zur Kenntnisnahme zu geben.