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Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgFischG
Gliederungs-Nr.: 793-3
Normtyp: Gesetz

Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)

Vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 178)

Zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Gesetzeszweck1
Geltungsbereich2
  
Abschnitt 2 
Fischereirecht 
  
Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht3
Eigentums- und selbstständiges Fischereirecht, Fischereibuch4
Selbstständige Fischereirechte bei Veränderungen der Gewässer5
Übertragung von selbstständigen Fischereirechten6
Beschränkte selbstständige Fischereirechte7
Aufhebung beschränkter selbstständiger Fischereirechte8
Koppelfischereirecht9
Übertragung der Ausübung des Fischereirechts10
Fischereipachtvertrag11
Anzeige von Fischereipachtverträgen12
Angelkarte13
Fischereiausübung in Häfen und Stichkanälen14
Fischfang auf überfluteten Grundstücken15
Zugang zu Gewässern16
  
Abschnitt 3 
Genehmigung der Fischereiausübung 
  
Fischereischeine17
Ausübung der Fischerei18
Anglerprüfung19
Versagungsgründe20
Einziehung des Fischereischeins21
Gebühren und Abgaben22
  
Abschnitt 4 
Fischereibezirk, Hegeplan, Fischereigenossenschaft 
  
Fischereibezirk23
Hegeplan24
Fischereigenossenschaft25
  
Abschnitt 5 
Schutz der Fischbestände 
  
Verbot schädigender Mittel26
Schadenverhütende Maßnahmen und Entschädigung27
Ablassen von Gewässern28
Sicherung des Fischwechsels29
Fischwege30
Mitführen von Fischereigeräten31
Allgemeine Verordnungsermächtigung32
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft32a
Ermächtigung zur Bestimmung von Schonbezirken33
  
Abschnitt 6 
Entschädigung 
  
Grundsatz der Geldleistung34
Verfahren35
  
Abschnitt 7 
Fischereiverwaltung 
  
Fischereibehörden36
Fischereibeiräte37
Fischereiberater38
Fischereiaufsicht39
  
Abschnitt 8 
Bußgeldvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten40
  
Abschnitt 9 
Übergangsvorschriften und Schlussbestimmungen 
  
Weitergeltung bestehender Fischereirechte41
Fischereischeine und Betriebsgenehmigungen alten Rechts42
Staatsverträge43
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung44